Energieausweis – rechtssicher & schnell

Der Energieausweis ist gesetzlich Pflicht bei Verkauf oder Neuvermietung. Ich erstelle Bedarfs- und Verbrauchsausweise korrekt, schnell und GEG-konform – und zeige Ihnen, wie Sie Ihre Energieklasse verbessern können.

GEG-konform Gültig 10 Jahre Bedarfs- & Verbrauchsausweis Schnelle Bearbeitung
10 JahreGültigkeitsdauer
§ 80GEG Pflichtnachweis
A–HEnergieklassen
Bis 5 TageSchnellbearbeitung

Was ist der Energieausweis?

Der Energieausweis (auch Energiepass genannt) ist ein offizielles Dokument, das die energetische Qualität eines Gebäudes beschreibt und bewertet. Er gibt Auskunft über den Energieverbrauch oder -bedarf und zeigt, in welche Energieklasse (A+ bis H) das Gebäude eingestuft ist.

Seit der Einführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist der Energieausweis bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Gebäuden und Wohnungen verpflichtend. Wer keinen gültigen Energieausweis vorlegt, riskiert Bußgelder bis zu 15.000 €.

Welche Energieklassen gibt es?

Der Energieausweis ordnet Gebäude in Energieklassen von A+ (sehr effizient) bis H (sehr ineffizient) ein. Je besser die Klasse, desto geringer sind die Energiekosten – und desto höher ist der Wert der Immobilie.

A+
< 30 kWh
Exzellent
A
30–50 kWh
Sehr gut
B
50–75 kWh
Gut
C
75–100 kWh
Befriedigend
D
100–130 kWh
Durchschnitt
E
130–160 kWh
Mangelhaft
F
160–200 kWh
Schlecht
G
200–250 kWh
Sehr schlecht
H
> 250 kWh
Ungenügend

Bedarfsausweis vs. Verbrauchsausweis

BedarfsausweisBerechnet den theoretischen Energiebedarf auf Basis der Bausubstanz. Unabhängig vom Nutzungsverhalten. Für Neubauten und ältere Gebäude ohne ausreichende Verbrauchsdaten.
VerbrauchsausweisBasiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten 3 Jahre. Schneller und günstiger, aber abhängig vom Nutzungsverhalten der bisherigen Bewohner.
Wann Bedarfsausweis Pflicht?Gebäude mit < 5 Wohneinheiten, Baujahr vor 1978, ohne umfassende Modernisierung – und für alle Neubauten.
Wann Verbrauchsausweis möglich?Gebäude mit ≥ 5 Wohneinheiten oder Baujahr nach 1977 mit ausreichend Verbrauchsdaten.

Was ist enthalten?

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis
Datenaufnahme vor Ort
GEG-konforme Ausstellung
Offizielle Registrierung
Digitale & gedruckte Version
10 Jahre Gültigkeit
Verbesserungs­empfehlungen
Energieklassen-Analyse
CO₂-Emissionsangabe
Primärenergiefaktor
Modernisierungshinweise
Beratungsgespräch inklusive

So erhalten Sie Ihren Energieausweis

Der Prozess ist einfach und unkompliziert – ich nehme Ihnen den gesamten Aufwand ab.

1

Kontaktaufnahme & Objektdaten

Sie nehmen Kontakt mit mir auf und teilen mir die grundlegenden Daten zu Ihrer Immobilie mit: Gebäudetyp, Baujahr, Wohnfläche, Anzahl Wohneinheiten und Art der Heizungsanlage. Anhand dieser Daten klären wir, ob ein Bedarfs- oder Verbrauchsausweis benötigt wird.

  • Gebäudegrunddaten erfassen
  • Art des Energieausweises festlegen
  • Unterlagen­liste übermitteln
  • Termin für Vor-Ort-Besuch abstimmen
1 Werktag
2

Unterlagen & Datenerhebung

Für den Bedarfsausweis benötige ich Baupläne, Baubeschreibungen oder Angaben zur Baukonstruktion. Für den Verbrauchsausweis werden die Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre benötigt. Bei Bedarf führe ich eine Vor-Ort-Begehung durch.

  • Baupläne, Baubeschreibung, Heizkostenabrechnungen
  • Angaben zu Fenstern, Dämmung, Heizung
  • Vor-Ort-Besichtigung nach Bedarf
  • Lücken in Unterlagen ergänzen
1–3 Tage
3

Berechnung & Erstellung

Auf Basis der erfassten Daten führe ich die energetische Berechnung durch. Beim Bedarfsausweis wird der normierte Energiebedarf nach GEG berechnet. Beim Verbrauchsausweis werden die bereinigten Verbrauchswerte ausgewertet und die Energieklasse ermittelt.

  • Energetische Berechnung nach GEG/DIN
  • Ermittlung der Energieklasse (A+ bis H)
  • Berechnung CO₂-Emissionen
  • Formulierung der Modernisierungsempfehlungen
2–5 Werktage
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Registrierung & Ausstellung

Der fertige Energieausweis wird beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) offiziell registriert. Sie erhalten eine eindeutige Registriernummer, die den Ausweis offiziell gültig macht. Das Dokument ist ab dem Ausstellungsdatum 10 Jahre lang gültig.

  • Offizielle Registrierung beim DIBt
  • Vergabe der eindeutigen Registriernummer
  • Ausstellung im offiziellen Format
  • Digitale und gedruckte Übergabe
1–2 Werktage
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Übergabe & Beratung

Sie erhalten Ihren fertigen Energieausweis. Im begleitenden Beratungsgespräch erläutere ich Ihnen die Ergebnisse, erkläre die Energieklasse und zeige Ihnen, mit welchen Maßnahmen Sie die Energieklasse verbessern können – ein wichtiger Aspekt für spätere Vermietung oder Verkauf.

  • Übergabe des offiziellen Ausweises (digital + Druck)
  • Erläuterung der Energieklasse
  • Sanierungsempfehlungen für bessere Klasse
  • Hinweise für Immobilienanzeigen und Exposés
Ca. 30 Minuten

Fragen zum Energieausweis

Ein Energieausweis ist gesetzlich Pflicht bei: Verkauf einer Immobilie, Neuvermietung oder Neuverpachtung, Neubauten (noch vor Bezug), sowie bei größeren Modernisierungen. Der Ausweis muss Interessenten unaufgefordert bereits bei der Besichtigung vorgezeigt und Käufern/Mietern übergeben werden. Die Energiekennwerte müssen in Immobilienanzeigen angegeben werden.
Die Kosten variieren je nach Ausweistyp und Gebäudegröße. Ein Verbrauchsausweis ist günstiger als ein Bedarfsausweis, da er weniger Aufwand erfordert. Ich erstelle Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Die Investition ist überschaubar und zahlt sich schon beim ersten Besichtigungstermin aus.
Für den Verbrauchsausweis: Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre, Angaben zur beheizten Fläche. Für den Bedarfsausweis: Baupläne/Grundrisse, Baubeschreibung oder Angaben zur Außenwand­konstruktion, Dach, Kellerdecke, Fenstertypen und Heizungsanlage. Haben Sie nicht alle Unterlagen? Ich helfe Ihnen, fehlende Informationen zu ermitteln.
Ja, ein Großteil des Prozesses kann digital abgewickelt werden. Sie übermitteln mir die Unterlagen per E-Mail, wir klären Rückfragen per Telefon oder Video – und Sie erhalten den fertigen Ausweis digital zugestellt. Eine Vor-Ort-Begehung ist beim Verbrauchsausweis meist nicht erforderlich, beim Bedarfsausweis je nach Datenlage optional.
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