Als unabhängiger Baubegleiter sorge ich dafür, dass Ihre energetische Sanierung so ausgeführt wird, wie sie geplant und versprochen wurde. Ich bin Ihre Qualitätssicherung – und Pflichtvoraussetzung für KfW-Effizienzhaus-Kredite.
Energetische Baubegleitung bedeutet, dass ein unabhängiger Experte die Ausführung von Sanierungsmaßnahmen überwacht und sicherstellt, dass alle Arbeiten den geplanten Qualitätsstandards entsprechen. Ich bin dabei nicht Ihr Architekt oder Bauleiter, sondern Ihr energetischer Qualitätsprüfer.
In der Praxis zeigt sich: Selbst sorgfältig geplante Sanierungsmaßnahmen werden manchmal fehlerhaft ausgeführt – Wärmebrücken werden nicht vermieden, Dampfsperren falsch verlegt oder Luftdichtheitsschichten durchbohrt. Solche Fehler führen zu Energieverlusten, Feuchtigkeitsschäden und können sogar zum Verlust des Fördergeldes führen.
Mit meiner Baubegleitung stellen Sie sicher, dass die Investition in Ihre Sanierung den gewünschten Effekt hat – und dass Ihre KfW-Förderung nicht gefährdet wird.
Für alle KfW-Kredite im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Komplettsanierungen zum KfW-Effizienzhaus ist eine fachkundige Planung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten verpflichtend. Ohne diese Leistung ist der Kredit nicht beantragbar.
Von der Planung bis zur Abnahme – ich bin durchgehend an Ihrer Seite.
Vor Beginn der Bauarbeiten prüfe ich alle Planungsunterlagen, Leistungsverzeichnisse und Handwerkerangebote auf energetische Korrektheit. Ich stelle sicher, dass die geplanten Maßnahmen den Anforderungen für Förderung und Energiestandard entsprechen.
In regelmäßigen Abständen besuche ich Ihre Baustelle persönlich und prüfe die Ausführungsqualität. Dabei dokumentiere ich den Fortschritt fotografisch und halte Abweichungen vom Plan sofort fest – so können Fehler korrigiert werden, bevor sie zugebaut sind.
Sofern eine Luftdichtheitsschicht eingebaut wurde, führe ich oder ein beauftragter Spezialist einen Blower-Door-Test durch. Dieser Drucktest zeigt, ob das Gebäude ausreichend luftdicht ist und ob es Schwachstellen gibt, die behoben werden müssen.
Bei der finalen Abnahme prüfe ich alle ausgeführten Maßnahmen auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit. Festgestellte Mängel werden protokolliert und Fristen für die Beseitigung gesetzt. Erst nach erfolgreicher Mängelbeseitigung erteile ich die Abnahmebestätigung.
Nach erfolgreicher Abnahme erstelle ich die „Bestätigung nach Durchführung" (BnD) für KfW und alle weiteren erforderlichen Nachweise. Diese Dokumente sind Voraussetzung für die Auszahlung des KfW-Tilgungszuschusses.